Empfängerüberprüfung der Bankverbindungen für Überweisungen ab dem 09. Oktober 2025
 Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der 
Erfassung von SEPA-Überweisungen  und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen.